Wednesday, 8. February 2012
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Begriffserklärung Risikoschwangerschaft PDF Drucken E-Mail

Eine Risikoschwangerschaft ist jede Schwangerschaft die für Mutter und/oder das Ungeborene eine erhöhte Schadenseintrittswahrscheinlichkeit mit sich bringt.

Bei Vorliegen nachfolgender Kriterien kann von einer Risikoschwangerschaft ausgegangen werden. Dies kann unmittelbare Auswirkungen auf die weitere ärztliche Versorgung haben (bspw. umfangreichere Vorsorgeuntersuchungen oder "Chefarztindikation" bzw. Hinzuziehung eines Arztes bei Geburt). Die Einstufung als Risikoschwangerschaft bedeutet aber natürlich nicht zwangsläufig daß auch tatsächlich Komplikationen eintreten. Dennoch ist es in diesen Fällen eine besonders sorgfältige Dokumentation unverzichtbar.

 Kriterien für eine Risikoschwangerschaft:

  • Erstgebährenden unter 18 und über 35 Jahre
  • Bei Spätgebährenden über 40 Jahren
  • Vielgebährenden mit bereits mehr als 4 Geburten in den Vergangenheit
  • Personen die bereits zwei oder mehr Fehlgeburten hatten
  • Personen, welche bei früheren Geburten Komplikationen hatten
  • Mehrlingsschwangerschaften
  • einer Schwangerschaft nach einer Sterilisationsbehandlung
  • Schwangerschaftsdiabetis und -bluthochdruck
  • einer Rhesusinkompatibilität
  • Diabetis
  • Paradontitis
  • andauerndem Medikamenten- bzw. Drogenkonsum
  • akute Infektion oder allgemeine Erkrankung
  • Lageanomalie des Kindes
  • fehlerhaftem Wachstum des Kindes
  • Gerinnungsstörungen (z.B. Faktor-V-Mutation)
  • Veränderung des Fruchtwassergehaltes
  • fehlende Organe oder Funktionseinschränkungen der Organe wie z. B. den Nieren
  • Gebärmutterhalsschwäche (Cervixinsuffizienz)
  • leichte bis mittelschwere Gestosen
  • seelische Überlastung der Mutter
  • anamnestische Vorbelastungen (Todgeburt oder Untergewicht des Kindes u.ä)
  • Rhesus-Inkompatibilität


 

 

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